Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Verteidigers,  "das Gericht - und ebenso Staatsanwaltschaft und Behörden - vor Fehlentscheidungen zu Lasten des Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes schützen.“ (Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 873/94)


Es ist daher nicht nur das Recht, sondern die Pflicht professioneller Strafverteidigung, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und Beschuldigten, die sich in Strafverfahren der Übermacht des Staates gegenübersehen, engagiert und sachkundig beizustehen.


Für die Wahrung Ihrer Rechte streite ich nicht nur aber
insbesondere


  •  im Ermittlungsverfahren

  •  anlässlich einer (drohenden) freiheitsentziehenden Maßnahme (vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft)

  •  bei und infolge einer Durchsuchung

  •  im Strafbefehlsverfahren

  •  in der erstinstanzlichen gerichtlichen Hauptverhandlung

  •  im Rechtsmittelverfahren (Berufung oder Revision)

  • im Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren

Neben der Strafverteidigung übernehme ich die Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten sowie anderer Verfahrensbeteiligter (wie z.B. Zeugen oder Einziehungsbeteiligter). Auch hier sind für eine effektive Interessenvertretung vertiefte Kenntnisse im Strafrecht und Strafverfahrensrecht unverzichtbar.